In den einzelnen Bundesländern haben sich seit dem Jahr 2006 Veränderungen in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze ergeben (fällt einmalig beim Kauf/Erwerb  von bebauten oder unbebauten Grundstücken an).

Für das  Land Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit eine Erhöhung zum 01.07.2012 geplant.
Momentan gilt für Mecklenburg-Vorpommern 3,5%  der Gegenleistung (Verkaufspreis),
zukünftig 5,0%, fällig mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Die Landesregierung erhofft sich  durch die Erhöhung Mehreinnahmen in der Höhe von 30 Millionen Euro. Wer ohnehin jetzt noch eine Immobilie erwerben möchte, sollte dies vor dem 01.07.2012
tun, "Besonders bei großen Objekten führt die Erhöhung zu Mehrkosten“.
Obwohl Immobilien durch die gestiegene Grunderwerbsteuer 2012 teurer geworden sind,
haben Sie nicht an Attraktivität verloren, weil sie nach wie vor als sichere Anlageform gelten.
Damit Sie nichts an das Finanzamt verschenken, hier mein exklusiver Tipp zu möglichen Einsparungen bei der Grunderwerbsteuer: Lassen Sie bewegliche Positionen wie Einbauküchen, Schränke oder Markisen immer aus dem Gesamtkaufpreis einer Immobilie heraus rechnen.