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Grundstück mit Bungalow
und Garage in der Innenstadt
zu verkaufen

 

 


  Kaufpreis:  
  Wohnung: insgesamt 2 Zimmer, Küche
  Wohn-Nutzfläche: ca.45 qm
  Grundstücksfläche: 884 qm (Eigentumsland/ Bauland)
  Zustand: sanierungsbedürftig
  Baujahr: um 1969, um 1985
  Heizung: Elektroheizung
  Extras: alter Baumbestand
  Google Koordinaten: 53.308119, 13.873522
  Verfügbar ab: sofort
  Ihr Ansprechpartner: Herr Ralf Pete, Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799

  


Galerie


Objektbeschreibung

Das Grundstück erschließt sich mit einem Bungalow, bestehend aus einen Zimmer und Küche, sowie einem zweiten Gebäude mit einem Zimmer, Flur und Garagenteil. Beide Gebäude wurden in massiver Bauweise errichtet und befinden sich in einen sanierungsbedürftigen Zustand. Ein weiterer Holzschuppen befindet sich an der Streuobstwiese, hier finden Sie noch alten Obstbaumbestand.
Sie können das Grundstück weiter als Garten nutzen, aber auch eine Bebauung mit einem Haus ist möglich. Eine positiv beantwortete Bauvoranfrage, mit wenigen Auflagen, geschuldet dem Schnitt des Grundstückes und der Lage zur Kapelle liegen aus früherer Zeit vor. Das Grundstück wie folgt erschlossen: Trinkwasser- und Stromversorgung erfolgen zentral, Erdgas, DSL und zentrale Abwasserversorgung sind nach Anschluss verfügbar.

Ein Exposé kann immer nur einen ersten Eindruck von einer Immobilie vermitteln. Für ein neues Zuhause entscheidet man sich nicht jeden Tag. Lassen Sie uns daher die Immobilie gemeinsam in Augenschein nehmen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch ihren Besichtigungstermin mit unserem Büro. Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799


Lage

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe der Sankt Georgskapelle, im innerstädtischen Bereich von Prenzlau. In der Stadt gibt es Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Banken, Bahnhof, ärztliche Versorgung und Apotheken. Diese erreichen Sie auch auf kurzen Fußweg.


Provision

Die Käuferprovision beträgt 3.800 EUR inkl. 19% MwSt. Diese ist verdient und fällig, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.


Sonstiges

HINWEIS zum Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung. Eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung ist, dass sie bei Verkauf und Neuvermietung im Baubestand einen Energieausweis vorschreibt. Dieses regelt sie im § 16 "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen", Absatz 2. Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Teile davon jedoch nur verkauft oder neu vermietet, muss gemäß EnEV § 16, Absatz 4 kein Energieausweis ausgestellt werden. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50qm liegt keine Ausweispflicht vor. Ebenso wenig für Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind zudem Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Einen Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Das Angebot ist freibleibend. Wichtiger Hinweis - Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige und schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief, etc.) mit Namen und der kompletten Anschrift beantworten können. Wünschen Sie einen Anruf, so nennen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer. Mit der Angabe erklären Sie sich mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 & §20 UWG einverstanden.


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