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Himmlische Ruhe,
Ferienhaus am Kiessee
zu verkaufen

 

 


  Kaufpreis:  
  Wohnung: 2 Zimmer, Duschbad, Küche, Kellerraum
  Wohn-Nutzfläche: ca. 22 qm
  Grundstücksfläche: 295 qm (Eigentumsland)
  Zustand: teilsaniert, modernisierungsbedürftig
  Baujahr: 1987
  Heizung: Kachelofen
  Google Koordinaten: 53.770009, 13.658969
  Verfügbar ab: sofort
  Ihr Ansprechpartner: Herr Ralf Pete, Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799

  


Galerie


Objektbeschreibung

Das 1987 in massiver Bauweise, teilunterkellerte Ferienhaus befindet sich in einen teilsanierten und soliden Zustand. Folgende Wohnraumaufteilung finden Sie vor: Wohnzimmer mit Zugang auf die südlich ausgerichtete Terrasse, Schlafzimmer, Küche und Duschbad mit WC. Vor dem Grundstück verläuft ein kleiner Waldstreifen, dahinter befindet sich der Kiessee. Über eine gemeinschaftliche Privatstraße gelangt man direkt bis an das Ferienhaus. Das Grundstück wie folgt erschlossen: Trinkwasser, gemeinschaftliche Abwassersammelgrube, Strom, Telekom. Die Immobilie ist durchaus das ganze Jahr über nutzbar.

Ein Exposé kann immer nur einen ersten Eindruck von einer Immobilie vermitteln. Für ein neues Zuhause entscheidet man sich nicht jeden Tag. Lassen Sie uns daher die Immobilie gemeinsam in Augenschein nehmen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch ihren Besichtigungstermin mit unserem Büro. Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799


Lage

Das in einen Erholungsgebiet liegende Ferienhaus befindet sich ca. 10km südlich der Stadt Anklam, an einen mit klarem Wasser gefüllten Kiessee. Hier finden Sie in der Natur  viel Ruhe und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Als Ausgangspunkt für Ausflüge, erreichen Sie das Stettiner Haff oder die Insel Usedom in ca. 30 Minuten Autofahrt. Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und ärztliche Betreuung befinden sich in ca. 10 km entfernten Anklam und Friedland, in Anklam haben Bahnanschluss an die Strecke Berlin-Stralsund.


Provision

Die Käuferprovision beträgt 3.800,00EUR inkl. 19% MwSt. Diese ist verdient und fällig, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.


Sonstiges

HINWEIS zum Energieausweis, bei Verkauf oder Neuvermietung. Eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung ist, dass sie bei Verkauf und Neuvermietung im Baubestand einen Energieausweis vorschreibt. Dieses regelt sie im § 16 "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen", Absatz 2. Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Teile davon jedoch nur verkauft oder neu vermietet, muss gemäß EnEV § 16, Absatz 4 kein Energieausweis ausgestellt werden. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50qm liegt keine Ausweispflicht vor. Ebenso wenig für Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind zudem Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Einen Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Das Angebot ist freibleibend. Wichtiger Hinweis - Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige und schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief, etc.) mit Namen und der kompletten Anschrift beantworten können. Wünschen Sie einen Anruf, so nennen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer. Mit der Angabe erklären Sie sich mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 & §20 UWG einverstanden.


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